Der Hessische Seglerverband e. V. (HSeV) fördert im Rahmen seines satzungsgemäßen Vereinszwecks das Segeln als Freizeit-, Breiten- und Leistungssport u.a. durch die Unterhaltung der Landeskader und Fördergruppen zur Förderung des Jugendleistungssports.

Die Aufnahme von jugendlichen Seglerinnen und Seglern in den Landeskader und in die Fördergruppen erfolgt auf Basis der Kaderrichtlinien des HSeV. Diese basieren auf den Kaderkriterien des Deutschen Seglerverbandes (DSV) und DOSB sowie den leistungssportlichen Vorgaben der Hessischen Landesregierung bzw. des Landessportbunds Hessen (lsb h). Sie werden vom HSeV-Vorstand beschlossen, und vom zuständigen Vorstandsmitglied bzw. Leistungssportreferenten des HSeV umgesetzt.

Die Förderung für Mitglieder der Kader und Fördergruppen erfolgt nach ihrer Wahl für die anstehende Saison entweder durch das Angebot der gebührenfreien oder -vergünstigten Teilnahme an Trainings des HSeV (Option „Hessen-Training“) oder alternativ durch die finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an externen Trainingsangeboten und das Angebot der nicht-gebührenfreien/-vergünstigten Teilnahme an Trainings des HSeV.

Darüber hinaus bietet der HSeV auf Antrag eine finanzielle Unterstützung für Vereine bei der Förderung der Teilnahme Jugendlicher   bis AK 18) an Regatten und von weiteren Maßnahmen an.

Der finanzielle Rahmen für das Angebot von Trainings des HSeV und für die maximale Höhe seiner finanziellen Förderung von Seglerinnen, Seglern und Vereinen für die anstehende Saison wird vom Vorstand des HSeV zu Beginn eines Jahres im Rahmen seiner Haushaltsplanung beschlossen. Diese wird dem Hessischen Seglertag vorgelegt.

Bei der Förderplanung berücksichtigt der HSeV-Vorstand die dem HSeV voraussichtlich zur Verfügung stehenden Finanzmittel sowie fristgerecht eingereichte Anträge auf Förderung für die anstehende Saison. Anträge werden im genannten Rahmen so weit wie möglich und gemäß dem Prinzip der einheitlichen Behandlung von Anträgen bewilligt.

Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern des HSeV erfolgt rückwirkend auf Basis von fristgerecht beim zuständigen Vorstandsmitglied bzw. Leistungssportreferenten eingereichten Anträgen auf Auszahlung unter Vorlage der Belege für relevante Kosten.

Hier findet ihr die Förderkriterien und alle Formulare zum Thema Leistungssport.

Übersicht der Fördermöglichkeiten 2024 durch den HSeV:

Übersicht der Fördermöglichkeiten durch den HSeV 2024

Förderkatalog des HSeV 2024:

Förderkatalog 2024 des HSeV zum Herunterladen

Antrag-auf-Zuschuss-HSeV.xlsx

Antrag-auf-Berufung-in-eine-Foerdergruppe.xlsx

Abrechnung-sonstige-Kosten-leer.xlsx

Förderkonzept des LSBH 2028: