Förderung von Vereinsmaßnahmen
- Förderung vereinsübergreifender Maßnahmen im Jugendbereich
Trainings, Lehrgänge oder Freizeiten für Jugendliche (U19), die für Teilnehmende aus anderen hessischen Vereinen offen ausgeschrieben sind.
Fördersumme: 250 € je Maßnahme (max. 600 € pro Verein/Jahr)
Antrag: formlos per Email an jugendobmann@hsev.de
Antragsfrist: 4 Wochen vor Maßnahme
Voraussetzung: mindestens 5 Teilnehmende aus 3 hessischen Vereinen
Mittelabruf: Antragsformular „Antrag auf Förderung von Vereinsmaßnahmen“ inkl. Teilnehmerliste, Bericht mit Fotos zur Veröffentlichung auf der HSeV-Website per Email an jugendobmann@hsev.de
Frist: 4 Wochen nach Ende der Maßnahme
Auszahlung: bei Erfüllung aller Voraussetzungen bis 31.12. des Förderjahres
- Förderung von Vereinen, deren Jugendliche 2026 an Regatten außerhalb Hessens (innerhalb Deutschlands) teilnehmen
Teilnahme von Jugendlichen (bis 18 Jahre) an Ranglistenregatten oder Meisterschaften außerhalb von Hessen, jedoch innerhalb von Deutschland nach den Kriterien „Ländervergleichswettkampf“ (LVWK) der Sportjugend Hessen.
Fördersumme: bis zu 25 € je Regatta/Segler (max. 600 € pro Verein/Jahr)
Voraussetzung: Nachstehende Vereinbarungen gelten:
– Seglerin/Segler ist nicht älter als 18 Jahre
– Es können nur Regatten berücksichtigt werden, für die ein Trainer/Betreuer einen „Förderantrag auf Ländervergleichswettkampf“ gestellt hat, der betreffende Jugendliche im Antrag mit Namen aufgeführt ist und die Sportjugend Hessen die Regatta gefördert hat.
Mittelabruf: Formblatt „Antrag auf Förderung von Wettkämpfen (LVWK)“ per Email an jugendobmann@hsev.de
Frist: bis 31.12. des Förderjahres
Auszahlung: bei Erfüllung aller Voraussetzungen voraussichtlich bis 31.03. des Folgejahres
- Förderung zur Durchführung von Regatten zur Hessenmeisterschaft
Vereine, die eine Regatta veranstalten, die zur Hessenmeisterschaft zählt
Fördersumme: 100 € je Regatta
Voraussetzung: Nachstehende Vereinbarungen gelten:
– Ausschreibung und Segelanweisungen entsprechend der HMO, den Musterdokumenten des HSeV und den Ordnungen für Regatten des DSV.
– Veröffentlichung der Regatta inkl. Ausschreibungsdokument auf M2S mit HSeV als Mitveranstalter mind. 4 Wochen vor Meldeschluss
– Mind. 2 Wochen vor Veröffentlichung ist die Ausschreibung an den Vizepräsidenten Sport vize-sport@hsev.de per Email zu senden
– Wertung der Regatta in M2S
– Übertrag der Ergebnisse in HM-Wertung auf M2S
– Sofern zutreffend: Kopie der Niederschriften von Protestanhörungen
Mittelabruf: Formblatt „Antrag auf Förderung von Vereinsmaßnahmen“ per Email an vize-sport@hsev.de
Frist: bis 31.10. des Förderjahres
Auszahlung: bei Erfüllung aller Voraussetzungen bis 31.12. des Förderjahres
- Überlassung Trainerboot für Trainingsmaßnahmen, Regattabetreuung
Hessischen Vereinen kann auf Antrag und nach Verfügbarkeit ein Trainerboot gegen Kostenbeteiligung überlassen werden.
Antrag: formlos per Email an vize-sport@hsev.de
Antragsfrist: 6 Wochen vor Überlassung
Voraussetzung: Nachstehende Vereinbarungen gelten
– Benennung des Schiffsführers, der ein für das Fahrtgebiet gültigen Befähigungsnachweis besitzt
– Übernahme/Abgabe Lagerhalle Flörsheim
– Unterschriebener Überlassungsvertrag
– Kostenbeteiligung 60 € je geplanten Einsatztag
- Förderung von Maßnahmen, die dem Segelsport in Hessen dienen
Hessische Vereine, die durch neue Ideen, Projekte, Kooperationen oder Veranstaltungen Neumitglieder gewinnen, Werbung für den Segelsport in Hessen betreiben oder Personen mit Handicap an den Segelsport führen, können einen Zuschuss erhalten.
Ziel der Förderung ist es, Maßnahmen mit Vorbildcharakter zu unterstützen, die anderen Vereinen als Anregung dienen können, um Mitglieder zu gewinnen und den Segelsport in Hessen zu fördern.
Fördersumme: 50% der verbleibenden Kosten nach Abzug aller Einnahmen (max. 250 € je Maßnahme)
Antrag: formlos per Email an vorstand@hsev.de mit ausführlich Beschreibung der Maßnahme, dessen Ziele und Kostenkalkulation.
Voraussetzung: Es können nur Zuschüsse für „neue” Maßnahmen beantragt werden, für die der antragstellende Verein in der Vergangenheit noch keine Förderung durch den HSeV erhalten hat. Die Bewertung, ob eine Maßnahme förderfähig ist, obliegt dem Vorstand des HSeV. Je Verein/Jahr kann nur eine Maßnahme gefördert werden.
Mittelabruf: Antragsformular „Antrag auf Förderung von Vereinsmaßnahmen“ inkl. einem Bericht mit Fotos zur Veröffentlichung auf der HSeV-Website per Email an Vize-finanzen@hsev.de otto
Frist: max. 14 Tage nach Ende der Maßnahme
Auszahlung: bei Erfüllung aller Voraussetzungen bis 31.12. des Förderjahres
Für sämtliche Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen ist die Umsetzung des Mindeststandards „Kindeswohl“ der Sportjugend Hessen durch den Antragsteller verpflichtend.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Stand: April 2026



































